Pflegebegutachtung - Rechtliche Grundlagen

  • Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    In den Begutachtungs-Richtlinien wurde die Möglichkeit ergänzt, telefonische Pflegebegutachtungen auch per Videotelefonie durchführen zu können. Die Grundlage für diese Option wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen, das am 26. März 2024 in Kraft getreten ist. Die Begutachtungs-Richtlinien lösen die Richtlinien vom 21. Dezember 2023 ab. BITTE BEACHTEN SIE: Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird KEINE DRUCKVERSION der Begutachtungs-Richtlinien zur Verfügung gestellt.

    Download PDF (2 MB): "Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024"

  • SPRINT-Studie: Die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Potenziale und Voraussetzungen (Dezember 2022)

    Abschlussbericht

    Die Studie wurde Ende 2021 gestartet mit dem Ziel, Potenziale und Voraussetzungen der Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auszuloten. Ausgehend von den Ergebnissen startet im April 2024 eine Erprobungsstudie, in der die Eignung der videobasierten Pflegebegutachtung auf einer breiten Datenbasis untersucht wird. Die Studie wird vom GKV-Spitzenverband gefördert und als Modellprojekt nach § 8 Absatz 3 SGB XI von der Universität Bremen sowie dem Medizinischen Dienst Bund und dem Kompetenz Centrum Geriatrie in Kooperation mit den Medizinischen Diensten durchgeführt.

    Download PDF (514 KB): "SPRINT-Studie: Die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Potenziale und Voraussetzungen (Dezember 2022)"