Unabhängige Ombudsperson
An die unabhängige Ombudsperson können sich Versicherte vertraulich wenden, wenn sie sich über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Bund beschweren möchten. Die Ombudsperson ist zudem Ansprech-person für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes Bund, falls diese Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuche durch Dritte, beobachten. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der Aufsichtsbehörde des Medizinischen Dienstes Bund, dem Bundesgesundheitsministerium, jährlich in anonymisierter Form über Art und Umfang der Eingaben. Der Bericht wird auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund veröffentlicht.
Die Stelle der Ombudsperson wird nachbesetzt.
Weitere Informationen
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Fragen und Antworten zur Ombudsperson
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Richtlinie „Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL)“