Die Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung

Die Medizinischen Dienste prüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Damit die Qualitätsprüfungen nach hohen Standards und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und beim Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Dabei werden übergreifende sowie externe Audits durchgeführt und die Pflegeeinrichtungen zu ihrer Zufriedenheit mit der Qualitätsprüfung befragt.

In übergreifenden Audits prüfen sich die regionalen Medizinischen Dienste gegenseitig, indem eine auditierende Person aus einem Medizinischen Dienst eine Prüfperson aus einem anderen Medizinischen Dienst bei der Qualitätsprüfung einer Pflegeeinrichtung beobachtet. Dabei soll ermittelt werden, ob die bei einer Pflegeeinrichtung zu prüfenden Qualitätsaspekte von beiden Personen gleich bewertet werden und wenn dies nicht zutreffen sollte, worin die Gründe für die unterschiedliche Bewertung liegen. Bei einem externen Audit beobachtet ein externer Dienstleister, wie die Prüfperson mit den Mitarbeitenden und Verantwortlichen der Pflegeeinrichtung kommuniziert und interagiert.

Über die Ergebnisse der Audits und der Befragung von Pflegeeinrichtungen erstellt der Medizinische Dienst Bund einen Bericht. Der vorliegende Bericht für das Jahr 2024 zeigt, dass die Prüfdienste hervorragende Arbeit leisten und die bundesweit für die Qualitätsprüfungen geltenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit hoher Qualität und Güte anwenden.

Die Ergebnisse der jährlichen Qualitätssicherung nutzen die Medizinischen Dienste, um ihre Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen weiter zu verbessern. Gleichzeitig dienen die Erkenntnisse auch ihrem Erfahrungsaustausch untereinander.

Neben dem Ergebnisbericht steht auch das Konzept für die Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2024 zum Download zur Verfügung.

  • Richtlinien zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (QS-RL QP)

    Richtlinien

    Die Richtlinien wurden am 4. Januar 2024 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 30. Mai 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 5. Juni 2024 in Kraft.

    Download PDF (207 KB)

  • Ergebnisbericht über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen 2024

    Bericht

    Download PDF (1 MB)

  • QS der Pflege-Qualitätsprüfungen – Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2024

    Verfahrensgrundlagen

    Download PDF (848 KB)

Ihre Ansprechpartnerin

Miriam Müller-Steineck

Miriam Müller-Steineck

Team Qualitätsprüfung
Tel: +49 201 8327-146
E-Mail:

Letzte Änderung:

31.07.2025