Qualitätsprüfungen

  • Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege. Gültig ab 01.02.2024

    Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Qualität

    Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege vom 18. Februar 2020 wurden zum 13. Dezember 2023 geändert. Im Wesentlichen zielen die Änderungen auf eine rechts- und verfahrenssichere Medikamentengabe bzw. Durchführbarkeit der Behandlungspflege in Einrichtungen der Tagespflege ab. Grundlage für die Änderungen war ein Rechtsgutachten im Auftrag des Qualitätsausschuss Pflege. Die Änderungen sind am 1. Februar 2024 in Kraft getreten.

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  • Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation

    Schlanke Pflegedokumentation

    Die „Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells“ richten sich an die Prüferinnen und Prüfer der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes, die Qualitätsprüfungen nach den §§ 114 ff. SGB XI durchführen. Sie richten sich ebenfalls an die Pflegeeinrichtungen und stellen für alle Beteiligten eine Orientierung zum Strukturmodell im Kontext von Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI dar. Diese Hinweise ersetzen die bisherigen „Ergänzenden Erläuterungen“ zu Qualitätsprüfungen (Version 3.1).

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